Archiv der Kategorie: Aktuelles und Termine

Neue Mietspiegel für Herford, Löhne und Bünde im November 2025 erschienen!

Im November 2025 wurden die neuesten Mietspiegel der Städte Herford, Löhne und Bünde veröffentlicht. Nähere Informationen dazu und Links zu den Mietspiegeltabellen und den Mietpreiskalkulatoren finden Sie in der Rubrik Mietpsigel in der Region.

Die neuen Mietspiegel für Vlotho, Kirchlengern, Rödinghausen und Hiddenhausen scheinen voraussichtlich Anfang Dezember 2025. Wir werden sie dann ebenfalls zeitnah auf unserer Vereinshomepage verlinken. Der neue Mietspigel der Stadt Enger ist bereits im November 2024 erschienen. Die Stadt Spenge gibt auch weiterhin keinen Mietspiegel heraus.

Mitglieder ohne Internetanschluss können die Mietspiegel auf Wunsch in Papierform in unserer Geschäftstelle abholen.

CO2-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung vornehmen

Ab dem Heizungsabrechnungsjahr 2023, für das die Abrechnung im Regelfall 2024 erstellt wird, ist bei mit Gas oder Öl betriebenen zentralen Heizungsanlagen eine Verteilung der in der Brennstoffrechnung separat ausgewiesenen CO2-Kosten vorzunehmen. Je nach energetischem Standard der Immbolie, der anhand des Energieverbrauchs pro Quadratmeter Wohnfläche bewertet wird, trägt der Vermieter einen Teil dieser Kosten selbst und kann sie nicht auf die Mieter umlegen. Wie hoch dieser nicht umlegbare Kostenanteil ist, ermittelt das von Ihnen mit der Erstellung der Heizkostenabrechnung beauftragte Fachunternehmen (z.B. Ditschun, Techem, Kalo, Ista, Brunata, Messprofis etc.).Hierfür müssen Sie aber die entsprechenden Angaben aus der/den Energierechnungen, die Sie für Zeiträume ab dem 01.01.2023 erhalten haben, in die Erfassungsbögen des Abrechnugnsunternehmens korrekt eintragen. Lassen Sie dies außer acht, drohen Ihnen von Mieterseite Kürzungen der Heizkosten. Eine Orientierung, um wieviel Geld es im konkreten Fall gehen könnte, erhalten Sie, wenn Sie die Daten Ihres Haues auf dem Rechentool des  Ministeriums für        eingeben (                               . Näheres zum Thema finden Sie in Ihrem Mitgliedermagazin (Ausgabe Oktober 2023), digital zu finden im Bereich „Vereinsmagazin“.

Entlastungsbetrag bei Heizkosten berücksichtigen

Bitte achten Sie darauf, im Rahmen der Heizkostenabrechnung 2022 für die mit Erdgas betriebene Zentralheizung Ihres Hauses den Entlastungsbetrag/Soforthilfe (sog. „Dezemberhilfe“) separat auszuweisen und von den zu verteilenden Gaskosten abzuziehen. Diesen Betrag finden Sie in der Jahresabrechnung Ihres Gasversorgers als „endgültigen Entlastungsbetrag“. Er wird Ihnen vom Versorger überwiesen, muss aber allen Nutzern der Zentralheizung anteilig zugute kommen. Bitte geben Sie diesen Betrag daher unbedingt dem von Ihnen beauftragten Heizkostenabrechnungsunternehmen bekannt, damit er in der Mieterabrechnung berücksichtigt werden kann. Erstellen Sie die Abrechnung selbst, ziehen Sie ihn bitte deutlich erkennbar von den Gaskosten ab. Für Nachfragen stehen wir Ihnen als Mitglied gern zur Verfügung.

Mitglieder wählen neuen stellv. Vorsitzenden

Danke für die rege Teilnahme an unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am 22. Juni 2022 im Denkwerk Herford. Die Jahresberichte der Geschäftsführerin Martina Wenzel und der lebhafte Vortrag von Professor Dr. Markus Artz zum Thema Eigenbedarfskündigung wurden mit Interesse aufgenommen und führten zu angeregten Diskussionen. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung den Steuerberater Rüdiger-Ingolf Lübke. Neu als Beisitzende im Vorstand ist die Architektin Kathrin Steinmann-Mielke. Außerdem bereichert die Juristin Hacer Koc zukünftig den Beirat des Vereins.

Pflicht zum Kanal-TÜV weitgehend abgeschafft

Erfreulicherweise hat die Landesregierung beschlossen, die Pflicht zur Durchführung der Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserkanälen deutlich einzuschränken. Nach bisheriger Rechtslage hätten bis Ende Dezember 2020 alle privaten, nach 1965 errichteten Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten auf Kosten der Eigentümer einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen. Schätzungen zufolge wären davon ca. 100.000 Grundstücke betroffen gewesen. Zukünftig besteht diese Pflicht nur noch bei Neubau, großen Umbauten oder konkretem Verdacht erforderlich. Für die Abschaffung dieser generellen Prüfpflicht hat sich unser Verein schon seit Jahren, u.a. mit einer Resolution und diversen Eingaben, eingesetzt, so dass wir die Änderung begrüßen und uns für die vielen betroffenen Eigentümer freuen. Insbesondere Eigentümer in Hiddenhausen und Vlotho, aber auch im Stadtgebiet Herfords werden so entlastet. Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, sinnlose Pflichten und übermäßige, ungerechte Zahllasten für Grundstückseigentümer abzuschaffen. Eine „Baustelle“ bleiben die Straßenausbaubeiträge. Die Kostenlast für die Eigentümer soll hier zwar nach neuester Beschlusslage abgemildert, die grundsätzliche Beitragspflicht und die damit verbundenen Ungerechtigkeiten aber nicht beseitigt werden, dies trotz einer Volksinitiative mit ca. 500.000 Unterschriften und zahlreichen Resolutionen und politischen Fürsprechern für eine Abschaffung. Das Thema wird im Kommunalwahlkampf sicherlich relevant werden und uns weiter beschäftigen. Manche Dinge brauchen etwas länger….

Mitglieder erhalten 25 % Rabatt auf private Anzeigen bei ImmobilienScout24

Mit über 1,5 Mio. Immobilienangeboten, ca. 70.000 Privatanbietern und über 9 Mio. Besuchern Monat für Monat wird ImmobilienScout 24 am intensivsten genutzt.

Diesen mit Abstand größten Marktplatz für Immobilien in Deutschland können die Mitglieder von des VHWG Herford nutzen und erhalten dabei einen Rabatt von 25% auf die Anzeigenpreise für Privatkunden!

Auch für „Nichtprofis“ funktioniert das Anbieten einer Immobilie ohne Vorkenntnisse schnell und unkompliziert. Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Im Bereich „Kooperationspartner“ auf das Feld „Rabattgutschein anfordern“ klicken
  2. Ihre E-Mail-Adresse eingeben und „Gutschein anfordern“ klicken
  3. Anzeige in wenigen Schritten erstellen
  4. Anzeigenart und -laufzeit auswählen
  5. Gutscheincode eingeben und 25% sparen

Nutzen Sie auch diesen Mehrwert Ihrer Mitgliedschaft!

Vermieterbescheinigung wieder Pflicht

Aufgrund einer Änderung des Bundesmeldegesetzes müssen Sie als Vermieter seit November 2015 an der behördlichen An- und Abmeldung Ihrer Mieter mitwirken. Der Vermieter bzw. eine von ihm beauftragte Person (z.B. der Hausverwalter) muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- oder Auszugsdatum, Anschrift der Wohnung, Namen der meldepflichtigen Personen. Wird die Vermieterbescheinigung, die der Mieter zur An- bzw. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt zwingend benötigt, nicht oder unrichtig ausgestellt, droht dem Vermieter ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet und bestätigt, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Ein Musterformular finden Sie hier: Wohnungsgeberbestaetigung_Vordruck