Entlastungsbetrag bei Heizkosten berücksichtigen

Bitte achten Sie darauf, im Rahmen der Heizkostenabrechnung 2022 für die mit Erdgas betriebene Zentralheizung Ihres Hauses den Entlastungsbetrag/Soforthilfe (sog. „Dezemberhilfe“) separat auszuweisen und von den zu verteilenden Gaskosten abzuziehen. Diesen Betrag finden Sie in der Jahresabrechnung Ihres Gasversorgers als „endgültigen Entlastungsbetrag“. Er wird Ihnen vom Versorger überwiesen, muss aber allen Nutzern der Zentralheizung anteilig zugute kommen. Bitte geben Sie diesen Betrag daher unbedingt dem von Ihnen beauftragten Heizkostenabrechnungsunternehmen bekannt, damit er in der Mieterabrechnung berücksichtigt werden kann. Erstellen Sie die Abrechnung selbst, ziehen Sie ihn bitte deutlich erkennbar von den Gaskosten ab. Für Nachfragen stehen wir Ihnen als Mitglied gern zur Verfügung.