Pflicht zum Kanal-TÜV weitgehend abgeschafft

Erfreulicherweise hat die Landesregierung beschlossen, die Pflicht zur Durchführung der Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserkanälen deutlich einzuschränken. Nach bisheriger Rechtslage hätten bis Ende Dezember 2020 alle privaten, nach 1965 errichteten Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten auf Kosten der Eigentümer einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen. Schätzungen zufolge wären davon ca. 100.000 Grundstücke betroffen gewesen. Zukünftig besteht diese Pflicht nur noch bei Neubau, großen Umbauten oder konkretem Verdacht erforderlich. Für die Abschaffung dieser generellen Prüfpflicht hat sich unser Verein schon seit Jahren, u.a. mit einer Resolution und diversen Eingaben, eingesetzt, so dass wir die Änderung begrüßen und uns für die vielen betroffenen Eigentümer freuen. Insbesondere Eigentümer in Hiddenhausen und Vlotho, aber auch im Stadtgebiet Herfords werden so entlastet. Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, sinnlose Pflichten und übermäßige, ungerechte Zahllasten für Grundstückseigentümer abzuschaffen. Eine „Baustelle“ bleiben die Straßenausbaubeiträge. Die Kostenlast für die Eigentümer soll hier zwar nach neuester Beschlusslage abgemildert, die grundsätzliche Beitragspflicht und die damit verbundenen Ungerechtigkeiten aber nicht beseitigt werden, dies trotz einer Volksinitiative mit ca. 500.000 Unterschriften und zahlreichen Resolutionen und politischen Fürsprechern für eine Abschaffung. Das Thema wird im Kommunalwahlkampf sicherlich relevant werden und uns weiter beschäftigen. Manche Dinge brauchen etwas länger….