Entlastungsbetrag bei Heizkosten berücksichtigen
Bitte achten Sie darauf, im Rahmen der Heizkostenabrechnung 2022 für die mit Erdgas betriebene Zentralheizung Ihres Hauses den Entlastungsbetrag/Soforthilfe (sog. „Dezemberhilfe“) separat auszuweisen und von den zu verteilenden Gaskosten abzuziehen. Diesen Betrag finden Sie in der Jahresabrechnung Ihres Gasversorgers als „endgültigen Entlastungsbetrag“. Er wird Ihnen vom Versorger überwiesen, muss aber allen Nutzern der Zentralheizung anteilig zugute kommen. Bitte geben Sie diesen Betrag daher unbedingt dem von Ihnen beauftragten Heizkostenabrechnungsunternehmen bekannt, damit er in der Mieterabrechnung berücksichtigt werden kann. Erstellen Sie die Abrechnung selbst, ziehen Sie ihn bitte deutlich erkennbar von den Gaskosten ab. Für Nachfragen stehen wir Ihnen als Mitglied gern zur Verfügung.
Veröffentlicht am 02.03.2023
Mietspiegel Herford 2023 – bitte wirken Sie mit!
Der Mietspiegel Herford soll im Jahr 2023 aktualisiert werden. In der Zeit vom 01.03. bis zum 30.04.2023 werden die hierfür erforderlichen Daten ermittelt. Falls Sie in Herford Wohnraum vermieten und für einzelne Wohnungen in der Zeit zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2022 entweder neue Mietverträge abgeschlossen oder in bestehenden Mietverhältnissen die Miethöhe angepasst haben, stellen Sie bitte die Preidaten im Interesse aller vermietenden Eigentümer für die Erstellung des neuen Mietspigels zur Verfügung. Sollten Sie vom der Stadt angeschrieben worden sein, verwendne Sie bitte die übermittelten Bögen oder den QR-Code für die digitale Übermittlung. Falls Sie nicht angeschriebn wurden, können Sie Erfassungsbögen auch in unserer Geschäftstelle in Papierform erhalten oder auf der Homepage der Stzadt Herford (www.herford.de/mietspiegel) finden. Dort erhalten Sie auch alle Informationen zum diesem Verfahren natürlich gewährleisteten Datenschutz.
Veröffentlicht am 02.03.2023
Erster Mietspiegel für Kirchlengern erschienen
Im Dezember 2022 ist unter Mitwirkung unseres Vereins der erste Mietspiegel der Gemeinde Kirchlengern erschienen. Das mietniveau bewegt sich leicht unter dem der Stadt Bünde. Der Mietspiegel dient Vermietern, Mietern und Investoren zur Orientierung und kann auch zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens zwecks Anpassung an die ortübliche Vergleichsmiete herangezogen werden. Bei der Formulierung von Mieterhöhugnen sind wir Ihnen als Vereinsmitglied gern behilflich. Den Link zum Volltext des Mietspiegels finden Sie hier.
Veröffentlicht am 21.12.2022
Mitglieder wählen neuen stellv. Vorsitzenden
Danke für die rege Teilnahme an unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am 22. Juni 2022 im Denkwerk Herford. Die Jahresberichte der Geschäftsführerin Martina Wenzel und der lebhafte Vortrag von Professor Dr. Markus Artz zum Thema Eigenbedarfskündigung wurden mit Interesse aufgenommen und führten zu angeregten Diskussionen. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung den Steuerberater Rüdiger-Ingolf Lübke. Neu als Beisitzende im Vorstand ist die Architektin Kathrin Steinmann-Mielke. Außerdem bereichert die Juristin Hacer Koc zukünftig den Beirat des Vereins.
Veröffentlicht am 22.06.2022
Neuer Mietspiegel für Vlotho erschienen
Im Dezember 2021 ist der neue Mietspiegel für die Stadt Vlotho erschienen. Er wurde unter Mitwirkung unseres Vereins erstellt und ist auf der Mietspiegelseite dieser der Vereinshomepage zu finden. Damit wird Vermietern und Mietern von Wohnraum in Vlotho die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erleichtert. Zugleich können die Tabellenwerte für Mieterhöhungsverlangen verwendet werden. Sollten Sie als Mitglied Hilfe bei der Einordnung Ihrer Immobilie in den Mietspiegel oder bei der korrekten Abfassung eines Mieterhöhungsverlangens benötigen, helfen wir Ihnen gern.
Veröffentlicht am 20.01.2022
Pflicht zum Kanal-TÜV weitgehend abgeschafft
Erfreulicherweise hat die Landesregierung beschlossen, die Pflicht zur Durchführung der Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserkanälen deutlich einzuschränken. Nach bisheriger Rechtslage hätten bis Ende Dezember 2020 alle privaten, nach 1965 errichteten Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten auf Kosten der Eigentümer einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen. Schätzungen zufolge wären davon ca. 100.000 Grundstücke betroffen gewesen. Zukünftig besteht diese Pflicht nur noch bei Neubau, großen Umbauten oder konkretem Verdacht erforderlich. Für die Abschaffung dieser generellen Prüfpflicht hat sich unser Verein schon seit Jahren, u.a. mit einer Resolution und diversen Eingaben, eingesetzt, so dass wir die Änderung begrüßen und uns für die vielen betroffenen Eigentümer freuen. Insbesondere Eigentümer in Hiddenhausen und Vlotho, aber auch im Stadtgebiet Herfords werden so entlastet.
Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, sinnlose Pflichten und übermäßige, ungerechte Zahllasten für Grundstückseigentümer abzuschaffen. Eine "Baustelle" bleiben die Straßenausbaubeiträge. Die Kostenlast für die Eigentümer soll hier zwar nach neuester Beschlusslage abgemildert, die grundsätzliche Beitragspflicht und die damit verbundenen Ungerechtigkeiten aber nicht beseitigt werden, dies trotz einer Volksinitiative mit ca. 500.000 Unterschriften und zahlreichen Resolutionen und politischen Fürsprechern für eine Abschaffung. Das Thema wird im Kommunalwahlkampf sicherlich relevant werden und uns weiter beschäftigen. Manche Dinge brauchen etwas länger....
Veröffentlicht am 20.12.2019
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Veröffentlicht am 03.01.2018