Ab dem Heizungsabrechnungsjahr 2023, für das die Abrechnung im Regelfall 2024 erstellt wird, ist bei mit Gas oder Öl betriebenen zentralen Heizungsanlagen eine Verteilung der in der Brennstoffrechnung separat ausgewiesenen CO2-Kosten vorzunehmen. Je nach energetischem Standard der Immbolie, der anhand des Energieverbrauchs pro Quadratmeter Wohnfläche bewertet wird, trägt der Vermieter einen Teil dieser Kosten selbst und kann sie nicht auf die Mieter umlegen. Wie hoch dieser nicht umlegbare Kostenanteil ist, ermittelt das von Ihnen mit der Erstellung der Heizkostenabrechnung beauftragte Fachunternehmen (z.B. Ditschun, Techem, Kalo, Ista, Brunata, Messprofis etc.).Hierfür müssen Sie aber die entsprechenden Angaben aus der/den Energierechnungen, die Sie für Zeiträume ab dem 01.01.2023 erhalten haben, in die Erfassungsbögen des Abrechnugnsunternehmens korrekt eintragen. Lassen Sie dies außer acht, drohen Ihnen von Mieterseite Kürzungen der Heizkosten. Eine Orientierung, um wieviel Geld es im konkreten Fall gehen könnte, erhalten Sie, wenn Sie die Daten Ihres Haues auf dem Rechentool des Ministeriums für eingeben ( . Näheres zum Thema finden Sie in Ihrem Mitgliedermagazin (Ausgabe Oktober 2023), digital zu finden im Bereich „Vereinsmagazin“.
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Save the Date – Mitgliederversammlung am 12.06.2024
Liebe Mitglieder,
am 12. Juni 2024 ist es wieder soweit! Wir laden Sie im Namen unseres Vorsitzenden herzlich ein zur Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) des VHWG Herford, die um 18 Uhr im Denkwerk Herford stattfindet. Die detaillierte Einladung mit Tagesordnung erhalten alle Mitglieder über die Mai-Ausgabe ihrer Mitgliederzeitschrift, die Mitte Mai 2024 erscheint. Diese wird -wie alle Ausgaben der Zetischrift, auch auf dieser Homepage unter „Vereinsmagazin“ digital veröffentlicht. Nach den üblichen Vereinsformalia informiert Sie und alle interessierten Gäste Herr Ulrich Honigmund, Dipl.-Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale NRW, zum Thema „Heizungsaustausch unter Berücksichtigung des Gebäudeenergiegesetzes“.
Wir freuen uns darauf, auch Sie dort begrüßen zu dürfen.
Entlastungsbetrag bei Heizkosten berücksichtigen
Bitte achten Sie darauf, im Rahmen der Heizkostenabrechnung 2022 für die mit Erdgas betriebene Zentralheizung Ihres Hauses den Entlastungsbetrag/Soforthilfe (sog. „Dezemberhilfe“) separat auszuweisen und von den zu verteilenden Gaskosten abzuziehen. Diesen Betrag finden Sie in der Jahresabrechnung Ihres Gasversorgers als „endgültigen Entlastungsbetrag“. Er wird Ihnen vom Versorger überwiesen, muss aber allen Nutzern der Zentralheizung anteilig zugute kommen. Bitte geben Sie diesen Betrag daher unbedingt dem von Ihnen beauftragten Heizkostenabrechnungsunternehmen bekannt, damit er in der Mieterabrechnung berücksichtigt werden kann. Erstellen Sie die Abrechnung selbst, ziehen Sie ihn bitte deutlich erkennbar von den Gaskosten ab. Für Nachfragen stehen wir Ihnen als Mitglied gern zur Verfügung.
Mietspiegel Herford 2023 – bitte wirken Sie mit!
Der Mietspiegel Herford soll im Jahr 2023 aktualisiert werden. In der Zeit vom 01.03. bis zum 30.04.2023 werden die hierfür erforderlichen Daten ermittelt. Falls Sie in Herford Wohnraum vermieten und für einzelne Wohnungen in der Zeit zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2022 entweder neue Mietverträge abgeschlossen oder in bestehenden Mietverhältnissen die Miethöhe angepasst haben, stellen Sie bitte die Preidaten im Interesse aller vermietenden Eigentümer für die Erstellung des neuen Mietspigels zur Verfügung. Sollten Sie vom der Stadt angeschrieben worden sein, verwendne Sie bitte die übermittelten Bögen oder den QR-Code für die digitale Übermittlung. Falls Sie nicht angeschriebn wurden, können Sie Erfassungsbögen auch in unserer Geschäftstelle in Papierform erhalten oder auf der Homepage der Stzadt Herford (www.herford.de/mietspiegel) finden. Dort erhalten Sie auch alle Informationen zum diesem Verfahren natürlich gewährleisteten Datenschutz.
Erster Mietspiegel für Kirchlengern erschienen
Im Dezember 2022 ist unter Mitwirkung unseres Vereins der erste Mietspiegel der Gemeinde Kirchlengern erschienen. Das mietniveau bewegt sich leicht unter dem der Stadt Bünde. Der Mietspiegel dient Vermietern, Mietern und Investoren zur Orientierung und kann auch zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens zwecks Anpassung an die ortübliche Vergleichsmiete herangezogen werden. Bei der Formulierung von Mieterhöhugnen sind wir Ihnen als Vereinsmitglied gern behilflich. Den Link zum Volltext des Mietspiegels finden Sie hier.
Mitglieder wählen neuen stellv. Vorsitzenden
Danke für die rege Teilnahme an unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am 22. Juni 2022 im Denkwerk Herford. Die Jahresberichte der Geschäftsführerin Martina Wenzel und der lebhafte Vortrag von Professor Dr. Markus Artz zum Thema Eigenbedarfskündigung wurden mit Interesse aufgenommen und führten zu angeregten Diskussionen. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung den Steuerberater Rüdiger-Ingolf Lübke. Neu als Beisitzende im Vorstand ist die Architektin Kathrin Steinmann-Mielke. Außerdem bereichert die Juristin Hacer Koc zukünftig den Beirat des Vereins.
Neuer Mietspiegel für Vlotho erschienen
Im Dezember 2021 ist der neue Mietspiegel für die Stadt Vlotho erschienen. Er wurde unter Mitwirkung unseres Vereins erstellt und ist auf der Mietspiegelseite dieser der Vereinshomepage zu finden. Damit wird Vermietern und Mietern von Wohnraum in Vlotho die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erleichtert. Zugleich können die Tabellenwerte für Mieterhöhungsverlangen verwendet werden. Sollten Sie als Mitglied Hilfe bei der Einordnung Ihrer Immobilie in den Mietspiegel oder bei der korrekten Abfassung eines Mieterhöhungsverlangens benötigen, helfen wir Ihnen gern.
Mietspiegel Löhne zum 15.10.2021 erneuert
Zum 15. Oktober 2021 ist auch der Mietspiegel der Stadt Löhne angepasst worden. Diesen Mietspiegel finden Sie im Volltext im Bereich „Mietspiegel“ auf dieser Homepage.
Neue Mietspiegel für Herford und Bünde zum 1. Oktober 2021
Ab dem 1. Oktober 2021 gelten für die Städte und Herford neue Mietspiegel, an deren Erstellung unser Verein mitgewirkt hat. Die Mietspiegel finden Sie im Volltext auf unserer Homepage im Bereich „Mietspiegel aus der Region„.
Persönliche Beratung nur unter Einhaltung von „3G“
Aufgrund der aktuell immer noch besorgniserregenden Corona-Inzidenz ist unsere Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr zwar wieder geöffnet. Persönliche Beratungsgespräche sind jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Einhaltung der sogeannten 3G-Regeln (vollständig geimpft, genesen oder getestet, mit Nachweis) möglich. Bitte erscheinen Sie einzeln, das heißt möglichst ohne Begleitung, zu Ihrem Termin und tragen in unseren Räumen eine medizinische oder eine FFP2-Maske. Die aushängenden Hygienehinweise und die Personenbegrenzung sind zu beachten. Formulare, wie zum Beispiel Mietverträge, können -ohne Termin und ohne Einhaltung der 3G-Regeln- erworben und abgeholt und Unterlagen nach vorheriger Absprache abgegeben werden.
Natürlich helfen wir Ihnen auch weiterhin gern bei Ihren „Haus-Aufgaben“. Telefonische und schriftliche Anfragen sowie Anfragen per Email werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeiten entgegengenommen und bearbeitet. Auch Schriftsätze können nach Absprache erstellt werden. Formulare, wie z.B. Mietverträge oder Übergabeprotokolle, senden wir Ihnen auf telefonische Bestellung hin auch gern gegen Gebühr zu. Bonitätsüberprüfungen sind weiterhin nach vorheriger Absprache möglich.
Wir bitten um Verständnis dafür für diese Einschränkungen, die unserer aller Gesundheit dienen.