Straßenausbaubeiträge abschaffen

Der VHWG Herford fordert die Landestag NRW auf, die in der Sache ungerechten und zum Teil existenzgefährdenden Anliegerbeiträge im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen abzuschaffen. Straßen und Gehwege werden von allen Bürgern genutzt und bieten den unmittelbaren Anliegern keine messbaren Vorteile, die solch immense Zusatzbelastungen rechtfertigen können. Das Land NRW sollte daher die Kommunen mit Steuermitteln so ausstatten, dass diese die Anlieger nicht mehr zu Straßenausbaubeiträge heranziehen müssen. Unser Verein unterstützt daher als lokale Sammelstelle die Volksinitiative des Steuerzahlerbundes NRW zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Tragen auch Sie sich in die offizielle Unterschiftenliste ein, damit wir zusammen erreichen, dass der Landtag NRW sich ernsthaft und zeitnah mit dieser wichtigen Thematik auseinandersetzen muss. Die Liste liegt ab sofort in unserer Geschäftsstelle aus. Unterzeichnen dürfen alle Volljährigen, die ihren ersten Wohnsitz in NRW haben. Weitere Informationen rund um die Straßenausbaubeiträge und deren Abschaffung finden Sie auch auf der Homepage des Steuerzahlerbundes NRW und auf der Homepage der in dieser Sache sehr regen Bürgerinitiative „Gerechte Straße“ .

Update: Inzwischen sind fast eine halbe Million Unterschriften für die Volksinitiative gesammelt worden und in Düsseldorf bewegt sich etwas. Die Regierungsfraktionen planen eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit folgenden Eckpunkten: Das Land gewährt den Kommunen Fördermittel für den Straßenausbau, wenn diese ihre Beitragssatzung bürgerfreundlich dahin ändern, dass sie die neuen, gegenüber der alten Mustersatzung halbierten Höchstbeitragssätze einhält. Die Bürger werden verpflichtend vorab in die Ausbauplanung einbezogen. Doppelbelastungen für Eckgrundstücke entfallen. Eine Tiefenbegrenzung für besonders große Grundstücke wird eingeführt. Eine Ratenzahlungsmöglichkeit bei Zinssätzen, die sich am Basiszinssatz orientieren, wird gewährt. Die neue Regelung soll rückwirkend gelten für alle Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen haben, wobei der Ratsbeschluss entscheidend sein soll. Es handelt sich hierbei allerdings noch nicht um eine beschlossene Gesetzesregelung, sondern nur um ein Vorhaben der Regierungsfraktionen. Es bleibt daher abzuwarten, was der Landtag tatsächlich beschließen wird. Bislang gilt weiterhin die bisherige Regelung und wir kämpfen weiter für die (vollständige) Abschaffung dieser willkürlichen und ungerechten Belastung der Eigentümer.