Resolution gegen Dichtheitsprüfung

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung am 23. März 2011 haben die Mitglieder unseres Vereines einstimmig die folgende Resolution, die sich gegen die landesgesetzliche Verpflichtung der Immobilieneigentümer zur Durchführung von Dichtheitspüfungen im Bereich ihrer privaten Abwasserleitungen, wendet, verabschiedet:

Resolution des Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümervereins Herford e.V. an den Rat der Stadt Herford aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 23. März 2011

Der Rat der Stadt Herford wird dringend aufgefordert,

mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, z.B. durch Eingaben an den Landtag, darauf hinzuwirken, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 und 4 Landeswassergesetz NRW aufzuheben bzw. das Gesetz außer Vollzug zu setzen und auf eine landesrechtliche Sonderregelung zugunsten einer späteren bundeseinheitlichen Lösung zu verzichten

und

– im Rahmen der zu beschließenden Satzung die Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer angemessen zu berücksichtigen, wobei vorhandene Ermessensspielräume weitestmöglich zugunsten der Bürger ausgeschöpft werden sollten.
Es sollten alle technisch möglichen Prüfverfahren (auch die einfache Durchflussprüfung) alternativ zugelassen und eine Sanierung bei Gewährung großzügiger Fristen nur dann gefordert werden, wenn im Einzelfall eine Gefährdung des Grundwassers aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse (Einzelfallbetrachtung) erforderlich ist. Bagatellschäden sind zu definieren und von der Sanierungspflicht auszunehmen. Für die Fälle des Drainageanschlusses ist eine wirtschaftlich tragbare
Regelung zu treffen.Für soziale Härtefälle sollten Fristverlängerungs- und weitere Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen werden

und

– auf die Durchsetzung der im Landeswassergesetz vorgesehenen, in der kommunalen Satzung zu konkretisierenden allgemeinen Prüfpflicht gegenüber den privaten Grundstückseigentümern in Herford zunächst zu verzichten, bis absehbar ist, ob und inwieweit es zu einer bundesweit einheitlichen Regelung kommt.

Begründung:

NRW ist eines der wenigen Bundesländer, das den Bürgern per Landesgesetz die Dicht-heitsprüfung ihrer privaten Abwasseranlagen vorschreibt. Schon die Prüfung wird die Eigentümer mit erheblichen Kosten belasten. Einzelne der vorgesehenen Prüfverfahren bergen außerdem das Risiko der Beschädigung des Rohrsystems. Besonders problematisch ist aber, dass nach Expertenschätzungen bis zu 80 % der privaten Grundstückseigentümer anschließend zur Sanierung ihrer Hausanschlüsse verpflichtet sein werden. Die damit verbundenen Kosten, die zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegen dürften, werden viele Eigentümer, besonders Rentner, Familien und Geringverdiener, nicht aufbringen können, zumal ihnen weitere Belastungen durch Grundsteuererhöhungen, energetische Sanierungen etc. aufgebürdet wurden und werden. Die zum Teil sehr kurzen Prüf- und Sanierungsfristen ermöglichen es nicht, die erforderlichen Beträge zuvor anzusparen. Auch dürften vor Ort nicht genügend qualifizierte Fachbetriebe vorhanden sein, um alle Arbeiten termingerecht fertigzustellen. Dies eröffnet unseriösen Anbietern Tür und Tor.

Unabhängig davon gibt es keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ob und inwieweit die Qualität des Grundwassers durch die Undichtigkeiten von privaten Abwasserleitungen überhaupt beeinträchtigt wird und welche tatsächliche Verbesserung sich durch die den Bürgern aufgebürdeten Sanierungen ergeben würde. Eine nachvollziehbare Kosten-Nutzen-Betrachtung liegt nicht vor.
Es ist den Grundeigentümern in Herford und Umgebung unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte nicht erklärlich, weshalb sie zu solchen Maßnahmen gezwungen werden sollen, wenn der unmittelbare Nachbar in Niedersachsen, der in dasselbe Kanalsystem einleitet, frei bleibt.

Eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung auf Basis von § 61 Abs. 2 WHG sollte abgewartet werden.

Horst Steinbrecher
Vorsitzender
——————
Diese Resolution hat der Vereinsvorsitzende am 24. März 2011 dem Bürgermeister Bruno Wollbrink übergeben.