Dichtheitsprüfung in NRW nicht für alle vom Tisch

Nachdem die Landesregierung aufgrund der großen Protestwelle (auch unser Verein hat wiederholt interveniert) die allgemeine Verpflichtung sämtlicher Grundstückseigentümer zur Überprüfung ihrer privaten Abwasserkanäle ausgesetzt hatte, ist das Problem leider nicht für alle Eigentümer wirklich vom Tisch.

Verschwiegen wird in diesem Zusammenhang häufig, dass diejenigen Eigentümer, deren Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, auch weiterhin zur Durchführung der Dichtheitsprüfung und ggfls. zur kostenträchtigen Sanierung ihres Kanals verpflichtet sind. Dies gilt auch für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, obwohl Ministerpräsidentin Kraft im Laufe der vergangenen Wochen mehrfach zugesagt hatte, diese kleinen Objekte von der Prüfplicht ausnehmen zu wollen. In Herford sind ca. 11 %, in Hiddenhausen sogar ca. 60 % aller Grundeigentümer betroffen, da ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone 3 gelegen ist.

Unser Verein hat sich daher Anfang November 2012 erneut an die Ministerpräsidentin sowie an die Sprecher sämtlicher Parteien im zuständigen Landtagsausschuss gewandt und gegen die weiterhin bestehende Prüfpflicht protestiert. Schließlich ist bis zum heutigen Tage nicht erwiesen, dass der Zustand dieser privaten Abwasserkanäle überhaupt zu einer Trinkwassergefährdung oder anderen signifikanten Belastungen führt. Auch wurden die Wasserschutzzonen zum Teil schon vor mehreren Jahrzehnten mit den damals vorhandenen technischen Möglichkeiten festgesetzt und für 40 Jahre festgeschrieben. Sie würden bei Überprüfung mit heutigen Mitteln voraussichtlich räumlich anders ausfallen. Wir wehren uns dagegen, dass die in der Wasserschutzzone lebenden Eigentümer allein aufgrund der Lage ihrer Grundstücke quasi unter Generalverdacht gestellt und einer Sonderpflicht unterliegen sollen. Eine Umsetzung des aktuellen Gesetzesentwurfs würde wegen der damit verbundenen, von den Betroffenen zur Recht als willkürlich empfundenen Ungleichbehandlung zu großem Unmut führen. Den Volltext unseres Protestschreibens finden Sie in der Dezember-Ausgabe derr Mitgliederzeitschrift.

Da die Angelegenheit noch nicht abschließend im Landtag entschieden ist, raten wir allen betroffenen Grundstückseigentümern, zunächst noch keine Aufträge zu erteilen. Die nächste Sitzung des Landtages zum Thema findet in der zweiten Januar-Woche statt.