Aufgrund einer Änderung des Bundesmeldegesetzes müssen Sie als Vermieter seit November 2015 an der behördlichen An- und Abmeldung Ihrer Mieter mitwirken. Der Vermieter bzw. eine von ihm beauftragte Person (z.B. der Hausverwalter) muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- oder Auszugsdatum, Anschrift der Wohnung, Namen der meldepflichtigen Personen. Wird die Vermieterbescheinigung, die der Mieter zur An- bzw. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt zwingend benötigt, nicht oder unrichtig ausgestellt, droht dem Vermieter ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet und bestätigt, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Ein Musterformular finden Sie hier: Wohnungsgeberbestaetigung_Vordruck