Zusätzlicher Wärmezähler und Austausch von alten Messgeräten Pflicht

Am 31.12.2013 laufen einige für vermietende Eigentümer relevante Nachrüstfristen aus. Bei verbundenen Anlagen ist ein zusätzlicher Wärmezähler für die zentrale Warmwasserversorgung einzubauen.

Außerdem müssen Heizkostenverteiler, die vor dem 1. Juli 1981 eingebaut wurden und Warmwasserkostenverteiler (nicht: Warmwasserzähler), die vor dem 1.1.1987 eingebaut wurden, gegen neuere Messgeräte ausgetauscht werden. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und den Mietern stünde ein Kürzungsrecht auf die Heizkosten zu. Näheres dazu entnehmen Sie bitte der Homepage unseres Vereins-Kooperationspartners Ditschun.