Bußgeld bei fehlendem Energieausweis

Bereits seit Mai 2014 sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, Miet- oder Kaufinteressenten des Objektes einen Energieausweis im Besichtigungstermin vorzulegen. Kommt es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages, ist der Energieausweis dem Käufer bzw. Mieter in Kopie auszuhändigen. Ab dem 1. Mai 2015

kann die Verletzung dieser gesetzlichen Pflichten mit einem Bußgeld von bis zu € 15.000,00 bestraft werden. Gleiches gilt auch für Eigentümer und Vermieter, die im Rahmen einer kommerziellen Immobilienanzeige, z.B. im Internet, die Pflichtangaben aus dem Energieausweis nicht machen.Falls Sie für Ihr Objekt noch keinen Energieausweis haben und sich eine Neuvermietung oder ein Verkauf abzeichnet, sollten Sie dringend einen Energieausweis beantragen. Erster Ansprechpartner hierfür ist Ihr Schornsteinfeger. Näheres erfahren Sie als Mitglied unseres Vereins in der Geschäftsstelle.