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Pflicht zum Kanal-TÜV weitgehend abgeschafft

Erfreulicherweise hat die Landesregierung beschlossen, die Pflicht zur Durchführung der Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserkanälen deutlich einzuschränken. Nach bisheriger Rechtslage hätten bis Ende Dezember 2020 alle privaten, nach 1965 errichteten Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten auf Kosten der Eigentümer einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen. Schätzungen zufolge wären davon ca. 100.000 Grundstücke betroffen gewesen. Zukünftig besteht diese Pflicht nur noch bei Neubau, großen Umbauten oder konkretem Verdacht erforderlich. Für die Abschaffung dieser generellen Prüfpflicht hat sich unser Verein schon seit Jahren, u.a. mit einer Resolution und diversen Eingaben, eingesetzt, so dass wir die Änderung begrüßen und uns für die vielen betroffenen Eigentümer freuen. Insbesondere Eigentümer in Hiddenhausen und Vlotho, aber auch im Stadtgebiet Herfords werden so entlastet. Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, sinnlose Pflichten und übermäßige, ungerechte Zahllasten für Grundstückseigentümer abzuschaffen. Eine „Baustelle“ bleiben die Straßenausbaubeiträge. Die Kostenlast für die Eigentümer soll hier zwar nach neuester Beschlusslage abgemildert, die grundsätzliche Beitragspflicht und die damit verbundenen Ungerechtigkeiten aber nicht beseitigt werden, dies trotz einer Volksinitiative mit ca. 500.000 Unterschriften und zahlreichen Resolutionen und politischen Fürsprechern für eine Abschaffung. Das Thema wird im Kommunalwahlkampf sicherlich relevant werden und uns weiter beschäftigen. Manche Dinge brauchen etwas länger….

Erster Mietspiegel für Rödinghausen erschienen

Im November veröffentlichte die Gemeinde Rödinghausen ihren ersten Mietspiegel. Bei seiner Erstellung wurde die Gemeinde vom Mieterverein Herford und unserem Verein unterstützt. Die Datenerhebung zeigt, dass es sich am Wiehen nicht nur landschaftlich schön, sondern auch kostengünstig wohnt. Den Mietspiegel erhalten unsere Mitglieder in der Geschäftsstelle in Papierform oder über unsere Mietspiegelseite zum Download.

Mehr als 2.200 Beratungen in 2018

Mitgliederversammlung bestätigt Detlef Jeretzky als stellvertretenden Vorsitzenden

Trotz tropischer Hitze und der zeitgleich stattfinden Eröffnung des Hoeker Festes war die Mitgliederversammlung unseres Vereins am 26. Juni 2019 gut besucht. Auch im Jahr 2018, so die Geschäftsführerin Martina Wenzel, war die Geschäftsstelle stark ausgelastet. Mehr als 2.200 persönliche und telefonische Beratungsgespräche wurden geführt, außerdem ca. 500 Mail-Anfragen beantwortet. Neben den mietrechtlichen „Dauerbrennern“ Zahlungs- und Mietrückstand, Mietminderung und Betriebskosten, ging es auch häufig um wohnungseigentumsrechtliche Fragestellungen, Probleme mit Handwerkern und um die Eigentumsübertragung auf die nächste Generation.

Der VHWG Herford ist auch für die Zukunft gut und solide aufgestellt. Die Mitgliederzahl konnte 2018 weitgehend stabil gehalten werden. Am Jahresende hatte der Verein 2.328 Mitglieder und gehört damit auch weiterhin zu den mitgliederstärksten eingetragenen Vereinen in der Region überhaupt. Auch die Finanzsituation ist solide. Einnahmen und Ausgaben hielten sich weitgehend die Waage und ausreichende Rücklagen für Notfälle sind vorhanden.

Der Kassenprüfer Torsten Führer bestätigte dann auch die ordnungsgemäße Kassen- und Buchführung, die Mitglieder entlasteten daraufhin antragsgemäß einstimmig den Vorstand. Ebenfalls einstimmig wiedergewählt wurden der langjährige stellvertretende Vorsitzende des Vereins Detlef Jeretzky und der Kassenprüfer Henning Döring.

Unter dem Punkt „Verschiedenes“ stellte Frau Wenzel das am 21. Juni 2019 vom Bundeskabinett beschlossene Paket zur Reform der Grundsteuer vor und informierte darüber, dass die Kappungsgrenzenverordnung, die Mieterhöhungen in knappen Wohnungsmärkten, so z.B. in Bielefeld und Paderborn, limitiert kürzlich um ein Jahr verlängert wurde. Mitglieder, die dort Mieterhöhungen planen, werden gebeten, hierfür ein Beratungsgespräch in der Geschäftsstelle zu vereinbaren. Nach diesen doch eher trockenen Regularien folgten die von den Mitgliedern und Gästen mit Spannung erwarteten, mitreißenden Vorträge von Rechtsanwalt Eckhard Gläsker, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, und Andreas Jotzo, dem Sprecher der Bürgerinitiative und Interessengemeinschaft „GERECHTE STRASSE“, zur rechtlichen und politischen Situation rund um die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen.

Straßenausbaubeiträge abschaffen

Der VHWG Herford fordert die Landestag NRW auf, die in der Sache ungerechten und zum Teil existenzgefährdenden Anliegerbeiträge im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen abzuschaffen. Straßen und Gehwege werden von allen Bürgern genutzt und bieten den unmittelbaren Anliegern keine messbaren Vorteile, die solch immense Zusatzbelastungen rechtfertigen können. Das Land NRW sollte daher die Kommunen mit Steuermitteln so ausstatten, dass diese die Anlieger nicht mehr zu Straßenausbaubeiträge heranziehen müssen. Unser Verein unterstützt daher als lokale Sammelstelle die Volksinitiative des Steuerzahlerbundes NRW zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Tragen auch Sie sich in die offizielle Unterschiftenliste ein, damit wir zusammen erreichen, dass der Landtag NRW sich ernsthaft und zeitnah mit dieser wichtigen Thematik auseinandersetzen muss. Die Liste liegt ab sofort in unserer Geschäftsstelle aus. Unterzeichnen dürfen alle Volljährigen, die ihren ersten Wohnsitz in NRW haben. Weitere Informationen rund um die Straßenausbaubeiträge und deren Abschaffung finden Sie auch auf der Homepage des Steuerzahlerbundes NRW und auf der Homepage der in dieser Sache sehr regen Bürgerinitiative „Gerechte Straße“ .

Update: Inzwischen sind fast eine halbe Million Unterschriften für die Volksinitiative gesammelt worden und in Düsseldorf bewegt sich etwas. Die Regierungsfraktionen planen eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit folgenden Eckpunkten: Das Land gewährt den Kommunen Fördermittel für den Straßenausbau, wenn diese ihre Beitragssatzung bürgerfreundlich dahin ändern, dass sie die neuen, gegenüber der alten Mustersatzung halbierten Höchstbeitragssätze einhält. Die Bürger werden verpflichtend vorab in die Ausbauplanung einbezogen. Doppelbelastungen für Eckgrundstücke entfallen. Eine Tiefenbegrenzung für besonders große Grundstücke wird eingeführt. Eine Ratenzahlungsmöglichkeit bei Zinssätzen, die sich am Basiszinssatz orientieren, wird gewährt. Die neue Regelung soll rückwirkend gelten für alle Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen haben, wobei der Ratsbeschluss entscheidend sein soll. Es handelt sich hierbei allerdings noch nicht um eine beschlossene Gesetzesregelung, sondern nur um ein Vorhaben der Regierungsfraktionen. Es bleibt daher abzuwarten, was der Landtag tatsächlich beschließen wird. Bislang gilt weiterhin die bisherige Regelung und wir kämpfen weiter für die (vollständige) Abschaffung dieser willkürlichen und ungerechten Belastung der Eigentümer.




Mitglieder erhalten 25 % Rabatt auf private Anzeigen bei ImmobilienScout24

Mit über 1,5 Mio. Immobilienangeboten, ca. 70.000 Privatanbietern und über 9 Mio. Besuchern Monat für Monat wird ImmobilienScout 24 am intensivsten genutzt.

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Rauchwarnmelder-Nachrüstpflicht bis Ende 2016

Seit dem 1. April 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen die Rauchwarnmelderpflicht. Damit will die Landesregierung die Zahl der Brandopfer deutlich verringern. Ab sofort müssen Rauchwarnmelder in sämtlichen Neubauten installiert werden. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016.

Die Geräte müssen in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Für die Erstinstallation der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer oder Vermieter verantwortlich, für die jährliche Wartung bzw. Funktionsprüfung der Mieter. Nähere Informationen erhalten Sie als Mitglied in der Geschäftsstelle.

Formulare „Übergabeprotokoll bei Erstinstallation“ und „Übergabeprotokoll bei Mieterwechsel“ finden Sie in unserem Downloadbereich.

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Vermieterbescheinigung wieder Pflicht

Aufgrund einer Änderung des Bundesmeldegesetzes müssen Sie als Vermieter seit November 2015 an der behördlichen An- und Abmeldung Ihrer Mieter mitwirken. Der Vermieter bzw. eine von ihm beauftragte Person (z.B. der Hausverwalter) muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- oder Auszugsdatum, Anschrift der Wohnung, Namen der meldepflichtigen Personen. Wird die Vermieterbescheinigung, die der Mieter zur An- bzw. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt zwingend benötigt, nicht oder unrichtig ausgestellt, droht dem Vermieter ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet und bestätigt, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Ein Musterformular finden Sie hier: Wohnungsgeberbestaetigung_Vordruck

Neuer Mietspiegel für die Stadt Herford

Am 23. September 2015 wurde der unter Mitwirkung unseres Vereins erstellte neue Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen in der Hansestadt Herford veröffentlicht. Es handelt sich um einen einfachen Mietspiegel gemäß § 558 c BGB. Er weist die ortsüblichen Vergleichsmieten aus und kann zur Begründung von Mieterhöhungsverlangen bei bestehenden Mietverhältnissen sowie als Orientierungshilfe bei der Vereinbarung neuer Mieten verwendet werden.